Gewährleistung und Garantie – was gilt für Ihre Bestellung?
Für alle Produkte in unserem Shop gilt die gesetzliche Gewährleistung. Für einige Produkte gibt der Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie. Hier erfahren Sie, was der Unterschied ist, welche Fristen gelten und wie Sie im Fall der Fälle vorgehen.
Gesetzliche Gewährleistung: grundsätzlich zwei Jahre
Die gesetzlichen Mängelrechte (Gewährleistung) gelten für jede Ware, die Sie bei uns kaufen – unabhängig davon, ob der Hersteller eine Garantie gibt. Ihr Ansprechpartner dafür sind wir als Verkäufer, nicht der Hersteller. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
Verbraucher: Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung, also ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben. Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach der Lieferung, wird in der Regel gesetzlich vermutet, dass er bereits bei der Lieferung vorlag.
Gewerbekunden: Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche nach § 8 unserer AGB ein Jahr ab Lieferung.
Ihre Rechte bei einem Mangel: Entspricht die Ware nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht bestimmungsgemäß, können Sie Nacherfüllung verlangen – nach Ihrer Wahl Reparatur oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten; unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommt auch Schadensersatz in Betracht. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist für Sie kostenlos.
Abnutzung durch den normalen Gebrauch (Verschleiß) und Schäden, die erst nach der Lieferung durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung oder fehlende Wartung entstehen, sind keine Mängel im Sinne des Gesetzes.
Transportschäden: Weist die Lieferung offensichtliche Transportschäden auf, melden Sie diese bitte möglichst sofort uns oder dem Zusteller. Sie sind dazu nicht verpflichtet, und Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt – Sie helfen uns damit aber, Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
Herstellergarantie: freiwillig und zusätzlich
Einige Hersteller geben auf ihre Produkte eine Garantie. Garantiegeber ist der jeweilige Hersteller, nicht Handwerker-Discounter. Die Garantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung: Ihre gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig von der Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt.
Ob und welche Garantie für ein Produkt gilt, steht als Garantiehinweis in der jeweiligen Produktbeschreibung. Umfang, Dauer, Geltungsbereich und Voraussetzungen ergeben sich aus den Garantiebedingungen des Herstellers – auch, welche Leistungen die Garantie umfasst und ob zum Beispiel Arbeits- und Transportkosten übernommen werden. Enthält die Produktbeschreibung keinen Garantiehinweis, ist uns für dieses Produkt keine Herstellergarantie bekannt.
Garantielabel: Bei Produkten, für die der Hersteller ohne Aufpreis eine Garantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gibt, zeigen wir auf der Produktseite das gesetzlich vorgesehene Garantielabel mit Hersteller, Modellkennung und Garantiedauer.
Stürmer Maschinen (Aircraft, Cleancraft, Holzkraft, Holzstar, Metallkraft, Optimum, Schweißkraft, Unicraft)
3-Jahres Stürmer Garantie: Für Artikel mit dem Hinweis „Auf diesen Artikel erhalten Sie die 3-Jahres Stürmer Garantie bei Online-Registrierung“ gibt die Stürmer Maschinen GmbH eine Garantie von drei Jahren ab Erstkauf. Sie wird erst wirksam, wenn Sie das Gerät spätestens 30 Tage nach dem Kaufdatum unter www.stuermer-maschinen.de/garantie registrieren, und gilt für Endkunden mit Wohn- oder Firmensitz in Deutschland und Österreich. Ohne Registrierung besteht diese Garantie nicht. Die vollständigen Bedingungen: Bedingungen der 3-Jahres Stürmer Garantie.
Markengarantien: Für einzelne, in der Produktbeschreibung entsprechend gekennzeichnete Produkte gelten zusätzlich eigene Garantiebedingungen der Marke – ohne Registrierung, ab dem Tag des Erstkaufs:
- Optimum – Garantie auf die Funktion gekennzeichneter Maschinen und Maschinenteile (Garantiegeber: Optimum Maschinen Germany GmbH)
- Schweißkraft – Garantie auf die Funktion gekennzeichneter Geräte
- Unicraft – Garantie auf die Funktion gekennzeichneter Produkte
- Cleancraft – Garantie auf die Funktion gekennzeichneter Maschinen
- Aircraft – Garantie gegen Durchrostung des Druckluftbehälters gekennzeichneter Kompressoren
- Holzkraft – Garantie auf gekennzeichnete Formatschiebeschlitten, Schwenksegmente und Führungsbahnen
Garantiegeber ist – soweit in den jeweiligen Bedingungen nichts anderes steht – die Stürmer Maschinen GmbH, Dr.-Robert-Pfleger-Str. 26, 96103 Hallstadt. Garantiefälle melden Sie nach den jeweiligen Bedingungen direkt bei Stürmer; für die 3-Jahres Stürmer Garantie per E-Mail an [email protected] unter Angabe der Seriennummer und einer Beschreibung des Fehlers. Halten Sie bitte den Kaufbeleg bereit.
Eibenstock
Die Elektrowerkzeuge GmbH Eibenstock, Auersbergstraße 10, 08309 Eibenstock, gibt auf ihre Elektrowerkzeuge eine Garantie von 24 Monaten ab Kauf, bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung von 12 Monaten. Mit dem Formular „Garantieverlängerung“ verlängert sich die Garantiezeit um ein weiteres Jahr. Bedingungen und Formular: Garantiebedingungen Eibenstock (PDF) und Garantieverlängerung bei Eibenstock.
Weitere Marken: Für alle anderen Marken gelten die Angaben in der jeweiligen Produktbeschreibung.
So gehen Sie im Fall der Fälle vor
Mangel innerhalb der Gewährleistung: Melden Sie sich bei uns – per E-Mail oder Telefon, siehe Impressum – mit Ihrer Bestellnummer, einer kurzen Beschreibung des Mangels und, wenn möglich, Fotos. Wir stimmen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen ab, zum Beispiel Reparatur, Ersatzlieferung oder Rücksendung. Bitte senden Sie Ware nicht unangekündigt zurück.
Garantiefall beim Hersteller: Wenden Sie sich nach den Garantiebedingungen direkt an den Hersteller. Sie können sich in jedem Fall auch an uns wenden – wir unterstützen Sie gern bei der Abwicklung. Ob Sie die Garantie oder Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nutzen, entscheiden Sie.
Gewährleistungslabel an der Kasse
An der Kasse zeigen wir das EU-weit einheitliche Gewährleistungslabel (Pflicht ab dem 27. September 2026). Es fasst die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren für Verbraucher zusammen und ändert nichts an den hier beschriebenen Rechten.
Stand: September 2026. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften, unsere AGB und die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
